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Passives Wahlrecht ab 16 in Baden-Württemberg

Am 29.03.2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen, dass künftig auch 16- und 17-Jährige Gemeinderät*innen werden dürfen. Zudem sind Bürgermeister*innen in Zukunft ab 18 und nicht wie zuvor ab 25 wählbar. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das das zulässt.

Wir, als Jugend Wählt unterstützen diesen Vorstoß. Bereits seit unserer Gründung fordern wir auch die Absenkung des Wahlalters für das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre. Baden-Württemberg ist damit das erste Bundesland, das unseren Forderungen an das Wahlalter komplett entspricht. Wir hoffen, dass weitere Bundesländer dem baden-württembergischen Vorbild bald folgen werden.