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Stellungnahme zur Änderung des Europawahlgesetzes

Die Bundesinitiative „Jugend Wählt“ unterstützt den „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes“ und die damit verbundene Absenkung des Mindestwahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europaparlament auf 16 Jahre. Das Wahlrecht ab 16 war der zentrale Antrieb für die Gründung von Jugend Wählt, da es ein wichtiger Beitrag zur politischen Teilhabe von Jugendlichen ist und eine Stärkung der Demokratie mit sich bringt.
Insbesondere in den letzten beiden Jahren haben Jugendliche starke Einschränkungen hinnehmen müssen. Sie haben ihr Sozialleben eingeschränkt und auch im Schulleben viel zurückstecken müssen. Es wurden viele wichtige Entscheidungen getroffen, die das Leben von Jugendlichen betreffen. Jugendliche hatten hierbei leider nur selten die Chance mitzuwirken. Es wird Zeit, dass auch 16- und 17-Jährigen die wichtigste Form der politischen Teilhabe – das Wahlrecht – zugestanden wird. Für eine Absenkung sprechen eine Vielzahl an guten Argumenten, welche Ihnen im Folgenden vorgestellt werden.

Rechtlicher Rahmen

Das Wahlrecht ist nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG Grundrechten gleichgestellt, es braucht somit starke Gründe, um rund 1,4 Millionen 16- und 17-Jährige in Deutschland von der Wahl auszuschließen. Das Bundesverfassungsgericht setzte zudem in einem Urteil von 2019 fest, dass eine Personengruppe nur dann vom Wahlrecht ausgeschlossen werden darf, wenn „die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen nicht in hinreichendem Maße besteht.“ 1 Hier müsste im Sinne eines Entzugs von Grundrechten beim Wahlalter 18 eigentlich argumentiert werden, warum das bei 16- und 17-Jährigen nicht bestehe, um einen weiteren Entzug des Wahlrechts zu rechtfertigen. Da es jedoch schwierig ist hierfür Argumente zu finden, wird im Folgenden aufgezeigt warum 16- und 17-Jährige diese Fähigkeiten definitiv besitzen.

Ausreichende Qualifikation

Für die Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen müssen zwei grundlegende Fähigkeiten bei einer Personengruppe gegeben sein – ein grundlegendes Verständnis des politischen Systems der BRD und hinreichendes politisches Interesse. 2 Für das Verständnis des politischen Systems lohnt sich ein Blick in die Lehrpläne der Bundesländer. Mit 16 Jahren befinden sich die meisten Schüler*innen in der 9. oder 10. Klasse. Nehmen wir Hessen als Beispiel: Bis zur bzw. in der 9. oder 10. Klasse werden nach dem Kerncurriculum im Fach „Politik und Wirtschaft“ das politische System der BRD, die Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates und die Relevanz von politischer Partizipation behandelt. Ebenso die Themen Internationalisierung und Europäische Union.

Ziel ist es hierbei in allen Schulformen „demokratische Beteiligungsmöglichkeiten im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben reflektiert nutzen [zu können].“ 3 An dieser Stelle hätte jedes beliebige Bundesland exemplarisch genannt werden können, denn die Anforderungen an die politische Bildung sind in ganz Deutschland hoch. Im Übrigen hat auch die Kultusministerkonferenz unter dem Titel „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ hohe Standards vereinbart.4 So kommt auch die Studie „Wählen mit 16?“ der Otto Brenner Stiftung zu dem Ergebnis, dass sich die politische Bildung der 16- und 17-Jährigen nicht signifikant von dem Niveau der Altersgruppe 18 – 24 unterscheidet.

2 Grafiken. Gefragt wurde in Brandenburg (Wahlalter 16) und Sachsen (Wahlalter 18). In allen Altersgruppen wussten sowohl in Brandenburg, als auch in Sachsen etwa 80% wer Ministerpräsident ist. Etwa gleich viele 15-17 Jährige kannten die korrekte Wahlaltergrenze, in Sachsen kannten deutlich weniger der über 18-jährigen die richtige Wahlaltergrenze, als in Brandenburg.
Abb. 2

Eben jene Studie untersucht auch das politische Interesse der Jugendlichen und auch die damit einhergehende politische Selbstwirksamkeit.

2 Grafiken. Gefragt wurde in Brandenburg (Wahlalter 16) und Sachsen (Wahlalter 18). In allen Altersgruppen wussten sowohl in Brandenburg, als auch in Sachsen etwa 80% wer Ministerpräsident ist. Etwa gleich viele 15-17 Jährige kannten die korrekte Wahlaltergrenze, in Sachsen kannten deutlich weniger der über 18-jährigen die richtige Wahlaltergrenze, als in Brandenburg.
Abb. 1

Auch hier kamen sie zu dem Ergebnis, dass es keinen signifikanten Unterschied zwischen 16- und 17-Jährigen und der darüber angrenzenden Alterskohorte bis 24 gibt. 5
Diese Erkenntnisse werden auch von weiteren Studien gestützt. 6 7

Jugendliche wollen Wählen

Doch, dass Jugendliche sich für Politik interessieren und sich für ihre eigene Meinung einsetzen, sollte eigentlich nichts Neues sein. Neben den prominenten Jugendbewegungen der letzten Jahre, wie Fridays for Future oder Black Lives Matter, gibt es schon deutlich länger Organisationen wie die Jugendorganisationen der Parteien, den Bundesjugendring, die Schüler*innenvertretungen oder die Jugend der Freiwilligen Feuerwehr in fast jedem Dorf, die zeigen, dass Jugendliche politisch und gesellschaftlich partizipieren wollen und können. So wurde auch Jugend Wählt von Jugendlichen gegründet.
Gleichzeitig haben diese Jugendlichen jedoch nicht die Möglichkeit an der Bildung der Parlamente mitzuwirken, die über ihr Leben und ihre Zukunft entscheiden. Dies trägt auch zu dem erschreckend hohen Anteil an Politikverdrossenheit unter Jugendlichen bei.

Grafik mit dem Titel "Politikverdrossenheit auf hohem Niveau". 71% der Jugendlichen in der Shell Jugendstudie 2019 gaben an "Politiker kümmern sich nicht darum, was Leute wie ich denken." 27% stimmten dem nicht zu.
Abb. 3

Dabei wollen Jugendliche mitbestimmen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Dies ergab eine Umfrage, die im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks von Kantar durchgeführt wurde. Demnach begrüßen 69 Prozent der Jugendlichen im Alter von 15 – 17 Jahren eine Absenkung des Wahlalters auf 16.8

Stärkung der Demokratie

Nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Demokratie und die Gesellschaft als Ganzes bieten sich durch das Wahlrecht ab 16 Vorteile. Hierbei lassen sich vor allem die Generationengerechtigkeit und die höhere Wahlbeteiligung nennen. Die demographischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte stellen die Politik bereits seit vielen Jahren vor neue Herausforderungen. Auch beim Wahlrecht lässt sich diese Entwicklung feststellen. So sind aktuell etwa doppelt so viele Menschen über 60 Jahren wahlberechtigt, wie unter 30-Jährige. 1990 war der Anteil der Wahlberechtigten über 60 Jahren und unter 30 Jahren noch annährend gleichmäßig verteilt. Das Wahlrecht ab 16 könnte diese Verteilung zumindest ein Stück weit ausgleichen und so dafür sorgen, dass die Altersgruppe, die die Entscheidungen am Längsten mittragen muss auch entsprechend besser in den Wahlergebnissen repräsentiert wird.9

Bei der Wahlbeteiligung zeigt sich die Auswirkung einer Wahlalterabsenkung auf die Demokratie jedoch am deutlichsten. Ein Wahlrecht ab 16 Jahren schafft es, unsere Demokratie zu stärken, indem eine größere Summe an in Deutschland lebenden Personen bei der Wahl des Gesetzgebers und somit an der Legitimation unserer Parlamente beteiligt ist.
Doch auch die relative Wahlbeteiligung kann durch die Absenkung des Wahlalters langfristig steigen. Erfahrungen mit dem Wahlrecht ab 16 zeigen, dass 16- und 17-Jährige eine höhere Wahlbeteiligung haben, als die Altersgruppen der 18- bis 35-jährigen und teilweise der bis zu 45-Jährigen.10 11 12
Dies ist insbesondere der Fall, da 16- und 17-Jährige durch die Schule und Familie einen besseren Zugang zu dem Thema Wahlen haben und sich dort auch besser mit dem Thema auseinandersetzen können. Statistisch gesehen bestimmt die Höhe der Erstwahlbeteiligung eines Jahrgangs das Niveau der Wahlbeteiligung des gesamten Wahllebenszyklus. Somit könnte das Wahlrecht ab 16 die Wahlbeteiligung auf lange Sicht in allen Altersgruppen steigern. 13

Die Gegenargumente

Bei der Arbeit von Jugend Wählt sind bereits häufig Gegenargumente entgegengebracht worden. Diese sollen im Folgenden Abschnitt behandelt und entkräftet werden.

Das Wahlrecht sollte an die Strafmündigkeit geknüpft sein. Rechte und Pflichten!
Zum einen sind hier die Grenzen nicht so scharf wie impliziert wird und zum anderen findet dies hier keine Anwendung.
Das Strafrecht findet in Deutschland bereits ab 14 Jahren in Form des Jugendstrafrechts Anwendung und wird bis 21 Jahren genutzt. Auch hier können jugendliche Straftäter zu 10 Jahren Haft verurteilt werden. Zwar kann ab 18 das reguläre Strafrecht angewendet werden, meist findet dies jedoch keine Anwendung. 14 Das Jugendstrafrecht gilt nur als Schutzfunktion für einen kleinen Teil der Jugendlichen, die sich der Konsequenzen ihres Handelns noch nicht bewusst sind. 2018 wurden jedoch nur 4,8% der 14-18-jährigen einer Straftat verdächtigt. Für 95% der Jugendlichen hat diese Regelung also keine Relevanz. 15
Für das Strafrecht und das Wahlrecht werden unterschiedliche Qualifikationen benötigt. Es kann hier also nicht mit denselben Maßstäben gemessen werden. Das Wahlrecht ist ein grundrechtgleiches Recht, es ist also wie andere Grundrechte auch nicht an den Grundsatz der Rechte und Pflichten gebunden. Ebenso ist es auch nicht an die Geschäftsfähigkeit geknüpft. Hierzu lohnt sich ein Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2019, welches beinhaltete, dass der Wahlrechtsausschluss von Menschen mit vollständiger rechtlicher Betreuung verfassungswidrig sei.16

Jugendliche wählen nur Populisten!
Insbesondere die größte populistische Partei in Deutschland – die AfD – erzielte bei 16- und 17-Jährigen nur sehr geringe Ergebnisse.17 18
Zudem zeigen Studien, dass Jugendliche gerade im Internet schneller Fake-News erkennen und somit ein wichtiges Instrument des Populismus leichter entlarven können. Personen, die älter als 65 Jahre sind, teilen fast sieben Mal häufiger Fake News, als Menschen unter 25 Jahren. 19 Es handelt sich hier also keinesfalls um ein Problem, das vor allem bei Jugendlichen auftritt.

Europa

Die Bundesrepublik Deutschland würde hier auf europäischer Ebene keinen Alleingang machen. Zunächst einmal gibt es gute Beispiele für das Wählen ab 16 in einigen deutschen Bundesländern in Deutschland und unser Nachbarland Österreich konnte bereits positive Erfahrungen mit dem Wahlrecht ab 16 auf allen Ebenen sammeln. 20 21 Das Europäische Parlament empfiehlt deshalb schon seit 2015 eine Angleichung des Wahlalters auf allen Ebenen auf 16 Jahre. 22

Fazit

Jugendliche haben die Fähigkeiten zum Wählen, Jugendliche wollen wählen und Jugendlichen steht es zu zu wählen.
Eine Bemerkung am Rande: Oft wird in der Debatte um das Wahlrecht ab 16 vergessen, dass eine Absenkung des Wahlalters auf 16 nicht bedeuten würde, dass alle Wähler*innen das erste Mal mit 16 wählen können. Somit können die Menschen in Deutschland bis zu 22 Jahre lang nicht an der Bildung des Parlaments mitwirken. Mit dem Wahlalter ab 16 könnte diese Problematik zumindest ein Stück weit – um 2 Jahre – verbessert werden. Hierdurch würde auch die Perspektive von Schüler*innen und Auszubildenden besser in den Parlamenten repräsentiert. Denn um sie – die 16 und 17-Jährigen – geht es bei diesem Gesetzesentwurf. Zu guter Letzt soll verdeutlicht werden, dass die genannten Fakten und Argumente für die Absenkung des Wahlalters nicht nur auf dem Papier überzeugen, sondern viele Menschen betreffen:
Nehmen wir die 17-jährige Lisa vor, die ihre Ausbildung zur Industriemechanikerin macht, Steuern zahlt und nicht mitentscheiden darf, was mit ihren Steuergeldern passiert. Oder den 16-jährigen Joshua, der sich für Zukunftsthemen engagiert, für bessere Klimaschutzmaßnahmen, aber seine Zukunft nicht an der Wahlurne mitbestimmen kann. Es geht um Yasin, der sich in der Schülervertretung engagiert, aber als Experte für Schulpolitik eben diese an der Wahlurne nicht mitbestimmen kann. Das sind Beispiele, die wir so bei Jugend Wählt Mitgliedern und anderen Jugendlichen erleben. Es geht um junge Menschen, die von all den politischen Fragen wie Rente, Wirtschaft und Ausbildung oder Sicherheit mindestens genau so und häufig am meisten betroffen sind. Auch in Bezug auf Europa: In kaum einer Generation dürfte die EU, der Frankreichaustausch, die Klassenfahrt nach Dänemark oder das Bezahlen mit Euro so selbstverständlich sein, wie bei der heutigen Jugend. Über diese Europäische Union und ihr Parlament sollte diese Generation mitentscheiden dürfen.
Das Wahlalter 16 ist nicht die einzige nötige Maßnahme, um junge Menschen besser zu beteiligen – aber es ist die wichtigste. Denn mit ihr haben die 16- und 17-Jährigen die Möglichkeit ihrer Stimme über den wirkmächtigen Weg der Wahlurne Gehör zu verschaffen und Teil des demokratischen Prozesses zu sein. Mit dem Wahlalter 16 bekommen 1,4 Millionen Menschen ein Stimmrecht, das ihnen unbegründet weggenommen wurde.


Fußnoten

1 BVerfG (2019): Beschluss des Zweiten Senats vom 29. Januar 2019 – 2 BvC 62/14 -. Rn. 1-142. S.1.
2 Faas/Leininger (2020): Wählen mit 16? – Ein empirischer Beitrag zur Debatte um die Absenkung des
Wahlalters. Otto Brenner Stiftung. S.53.
3 Hessisches Kultusministerium (2021): Das neue Kerncurriculum für Hessen – Politik und Wirtschaft. S. 38f.
4 Kultusministerkonferenz (2018): Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule. In: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 i. d. F. vom 11.10.2018
5 Vgl. Ebd. S. 31ff.
6 Gründinger, Wolfgang (2017): Interesse an Politik, in: Wahlrecht für Jugendliche und ältere Kinder, Stiftung für
die Rechte zukünftiger Generationen, Stuttgart.
7 Vehrkamp, Robert et al. (2015): Jugendliche sind politisch kompetent, in: Wählen ab 16, Studie der
Bertelsmann Stiftung, Gütersloh.
8 Deutsches Kinderhilfswerk (2022): Kinderreport Deutschland 2022. S.19
9 Gisart, Brigitte (2018): Teilnahme am politischen Leben durch Wahlen, in: Datenreport 2018, Bonn.
10 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.) (2019): Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl in Brandenburg
am 1. September 2019 und am 14. September 2014 nach Alter und Geschlecht, in: Landtagswahl 2019 im Land Brandenburg, Potsdam.
11 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2020): Wahlverhalten nach Altersgruppen und Geschlecht, in: Analyse der Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 in Hamburg, Hamburg.
12 Statistisches Landesamt Bremen (Hrsg.) (2020): Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Wahlscheine, in: Bürgerschaftswahl 2019 im Land Bremen: Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik, Bremen.
13 Vehrkamp, Robert et al. (2015): Aktivierung ist nötig und möglich: Warum Wahlen in den Schulalltag
gehören, in: Wählen ab 16, Studie der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh.
14 Niedersächsisches Justizministerium: Jugendstrafrecht. In: Niedersächsisches Landesjustizportal.
15 Fischer, Thomas / Schmoll, Annemarie / Willems, Diana / Yngborn, Annalena (2019): Anzahl und Entwicklung jugendlicher Tatverdächtiger insgesamt, in: Zahlen – Daten – Fakten Jugendgewalt, München.
16 BVerfG (2019): Beschluss des Zweiten Senats vom 29. Januar 2019 – 2 BvC 62/14 -. Rn. 1-142.
17 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (2020): Analyse der Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 in Hamburg.
18 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.) (2019): Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl in Brandenburg am 1. September 2019 und am 14. September 2014 nach Alter und Geschlecht, in: Landtagswahl 2019 im Land Brandenburg, Potsdam.
19 Guess, Andrew/Nagler, Jonathan/Tucker, Joshua (2019): Less than you think: Prevalence and predictors of fake news dissemination on Facebook. In: Science Advances. Vol. 5 (1).
20 Wahlrecht.de (2021): Altersgrenzen bei ausgewählten Wahlen in Deutschland nach Bundesländern. In: Statista. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1102383/umfrage/altersgrenzen-bei-wahlen-indeutschland-nach-bundeslaendern/#professional (zuletzt abgerufen am 21.03.2022).
21 Bundesministerium für Inneres (2022): Wahlrecht. In: Oesterreich.gv.at. https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/1/Seite.320210.html (zuletzt abgerufen am 25.03.2022).
22 Europäisches Parlament (2015): European Parliament resolution of 11 November 2015 on the reform oft he electoral law oft he European Union – 2015/2035(INL).

Abb. 1: Faas/Leininger (2020): Wählen ab 16? – Ein empirischer Beitrag zur Debatte um die Absenkung des Wahlalters. Otto Brenner Stiftung. S. 35.
Abb. 2: ebd. S.32.
Abb. 3: Hurrelmann et al. (2019): Shell Jugendstudie 2019.